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Verbraucher*innen haben trotz Rechtsanspruchs immer wieder Schwierigkeiten, ein Basiskonto zu eröffnen. Besonders betroffen sind überschuldete Personen und vulnerablen Gruppen, wie Wohnungslose und Geflüchtete. Das legt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nahe. Schuldnerberatungen und Verbraucherzentralen berichten immer wieder von Problemen bei der Kontoeröffnung.

Eine aktuelle Befragung des vzbv unter Schuldnerberater*innen weist darauf hin, dass Banken immer wieder gerade schutzbedürftigen Verbraucher*innen ein Basiskonto verwehren. Sie lassen Verbraucher*innen demnach immer wieder im Unklaren, dass sie ein Recht auf ein Basiskonto haben, wenn sie ein Konto eröffnen möchten. So weisen Banken Verbraucher*innen mitunter ab, wenn diese nicht explizit nach einem Basiskonto fragen. Die Befragung zeigt, dass aber auch im Falle des ausdrücklichen Wunsches nach einem Basiskonto die Eröffnung mitunter verweigert wird. Als Gründe werden seitens der Banken unter anderem ein fehlender fester Wohnsitz oder formale Hindernisse im Antragsprozess genannt.

Der Rechtsanspruch auf das Basiskonto als ein "Konto für alle" kann nach den ausgewerteten Rückmeldungen nicht als jederzeit durchsetzbar gewertet werden, so der vzbv. Die Berichte aus den Schuldnerberatungen nähren nach Ansicht des vzbv den Verdacht, dass eine Kontoeröffnung mittels gezielter Verhinderungsstrategien der Anbieter bei den vulnerabelsten Verbraucher*innen ein ums andere Mal zu unterbinden versucht wird. 

Die Forderung des vzbv: Kreditinstitute müssen dazu verpflichtet werden, Verbraucherinnen und Verbrauchern ein aktives Angebot für ein Basiskonto zu unterbreiten, wenn der Abschluss eines gewöhnlichen Kontovertrages abgelehnt oder ein bestehender Kontovertrag gekündigt wurde. Das gelte auch für Menschen ohne festen Wohnsitz. 

Ein weiteres Problem: Im EU-Vergleich wurden in Deutschland im Jahr 2023 in der Spitze die teuersten Basiskonten angeboten. Der vzbv fordert deshalb eine Kostenobergrenze für Basiskonto-Entgelte.

Unter dem Link finden Sie die Erhebung zum Kontozugang bei Schuldnerberatungen sowie das Forderungspapier des vzbv "Zugang zum Basiskonto gewährleisten".

Quelle: Pressemitteilung des vzbv vom 20.06.2025

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein