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Wer in Deutschland ein Privatinsolvenzverfahren eröffnen will, muss zuvor versuchen, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. "Doch von vielen öffentlich-rechtlichen Gläubigern werden solche Zahlungsvorschläge pauschal abgelehnt, ohne dass sie auf Wirtschaftlichkeit geprüft werden", beklagt die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. zum Auftakt ihrer Jahresfachtagung in Mainz. In der Folge entscheiden sich viele Menschen für ein Privatinsolvenzverfahren, obwohl es nur einen einzigen unnachgiebigen Gläubiger gibt: das Jobcenter, die Kindergeldkasse oder die Rentenversicherung.

In der Entschließung "Als Gläubiger sollte der Staat sozial und wirtschaftlich denken!" haben über 200 Schuldnerberater*innen  im Rahmen der Jahrestagung der BAG-SB am 04. Mai folgende Lösungsvorschläge beschlossen:

Grundsatz "An uns soll es nicht scheitern"
Die Vorgaben der Finanzämter, wonach ein Schuldenbereinigungsplan oder eine außergerichtliche Einigung nicht allein an ihnen scheitern soll, gelten für alle öffentlich-rechtlichen Gläubiger.

Kinder vor Verschuldung schützen
Keine Rückforderungen von Schulden der Kinder.

Altersarmut verhindern
Ende der Verrechnung/Aufrechnung mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Erreichbarkeit sicherstellen
Ausbau des regelmäßigen Austauschs zwischen Gläubiger- und Schuldnervertretern – bestenfalls koordiniert und moderiert durch ein Bundesministerium.

Schadensminderungspflicht ernst nehmen
Öffentlich-rechtliche Gläubiger unterlassen (aussichtslose) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sobald bekannt wird, dass der/die Schuldner/in zahlungsunfähig ist.

 

PM und Entschließung

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein