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Die 97. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat einstimmig beschlossen, die Bürger*innen bei der Bewältigung der finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie aktiv zu unterstützen. Antragsteller waren die Länder Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

Aus dem Ergebnisprotokoll (S. 109):

"1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder stellen fest, dass durch die Corona-Pandemie viele Privatpersonen unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. Diese Menschen benötigen bei der Bewältigung ihrer Situation fachkompetente, kostenlose Unterstützung, um Überschuldung zu verhindern.

2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder bitten die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass die bereits vorhandene Infrastruktur im Bereich der Schuldnerberatung im Hinblick auf die zu erwartende wachsende Nachfrage gestärkt wird. Insbesondere für die Menschen, die keinen Rechtsanspruch auf Beratung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII haben, müssen zeitnah neue Angebote geschaffen und finanziert werden. Der Bund wird zudem gebeten, die entstehenden Kosten zu übernehmen.

3. Hiervon unberührt bleibt der Beschluss "Stärkung der Schuldnerberatung" der 94. Arbeits- und Sozialministerkonferenz."

Darin hat die ASMK im Jahr 2017 festgestellt, "dass Überschuldung oft mit erheblichen Armutsrisiken einhergeht und daher bundesweit eine wirksame Struktur sozialer Schuldner- und Insolvenzberatung durch geeignete Stellen gewährleistet sein muss. Sie betonen, dass die qualifizierte und unentgeltliche Beratung überschuldeter Menschen eine hohe Bedeutung hat." [...]

Die ASMK hält eine "Verständigung zwischen Bund und Ländern über Struktur, Qualität und Finanzierung der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung für erforderlich." [...]

Die ASMK bittet die "Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, wie die Prävention gegen Überschuldung verbessert werden kann." [...]

"Die Bundesregierung wird gebeten, gemeinsam mit den Ländern eine Strategie für eine angemessene und verlässliche Finanzierung der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Verantwortung der Kreditwirtschaft zu entwickeln. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder bitten die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, inwieweit die Darlehensgeber und die Inkassounternehmen stärker an der Finanzierung der Schuldnerberatung beteiligt werden können. Dabei sollen neben der Möglichkeit von Verpflichtungen auf vertraglicher Basis auch gesetzliche Verpflichtungen der Kreditwirtschaft geprüft werden."

Quelle: Protokoll 94. ASMK 2017, S. 35f.

Beide Protokolle finden Sie unter dem Link.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein