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BGH: Unwirksame Entgeltklausel der Deutschen Bank für ein Basiskonto

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute (30.06.2020) einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Deutsche Bank Recht gegeben. Demnach ist das von der Bank erhobene Kontoführungsentgelt für ein Basiskonto in Höhe von 8,99 Euro pro Monat – in Verbindung mit je 1,50 Euro pro beleghafter oder telefonischer Überweisung - unzulässig. Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Branche und stärkt die Rechte für finanziell schwächere Verbraucher wie Hartz-IV-Empfänger, Obdachlose oder Geflüchtete.

Quelle: Pressemitteilung des vzbv

 

Die Pressemitteilung des BGH fasst den Sachverhalt und den bisherigen Prozessverlauf zusammen.

BGH, Urteil vom 30.06.2020 - XI ZR 119/19

 

PM vzbv

 

 

PM BGH

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein