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Weiterhin wird die Einführung einer vierwöchigen "Reaktionsfrist" nach der ersten Mahnung des Energieversorgers gefordert, ebenso die Einführung einer gesetzlichen Mitteilungspflicht der Energieversorger, die Einrichtung von Energiesicherungsstellen und einen Rechtsanspruch auf Energieschuldenübernahme.
Download des Papiers hier.

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein