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In Deutschland meldeten die Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in den ersten drei Monaten des Jahres 2022 17.034 Verbraucherinsolvenzen, 24,9 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Gegenüber dem ersten Quartal im Vor-Corona-Jahr 2019 ist ein leichter Anstieg von 2,6 % zu verzeichnen. 

In Schleswig-Holstein registrierten die Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein im ersten Quartal des Jahres 2022 1.127 Verbraucherinsolvenzverfahren (-32,2 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum). Betrachtet man diese Zahl im Vergleich zum ersten Quartal 2019, ist ein Anstieg von 34 % festzustellen. 

Die Insolvenz-Zahlen der vergangenen Jahre finden Sie hier.

HINWEIS: Der starke Anstieg der Insolvenzen in den vergangenen Monaten hat sich in diesem Quartal umgekehrt. Er stand im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für seit dem 01.10.2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Effekt sorgte für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen.

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 13.06.2022. Dort findet sich auch die Fachserie 2 mit Erläuterungen u.a. zur Entwicklung der Insolvenzen, zur Höhe der Forderungen und einer Differenzierung der Insolvenzen nach Ländern.

Insolvenzen in Schleswig-Holstein Quartal 1 2022

Entwicklung Verbraucherinsolvenzen in Schleswig-Holstein (Stand 31.03.2022)

Homepage Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein