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Eine aktuelle Studie beziffert erhebliche Kaufkraftverluste für Grundsicherungsbeziehende durch die Inflation. Dr. Irene Becker hat im Auftrag des DGB analysiert, ob und in welcher Höhe Leistungsberechtigte durch unzureichende Anpassungen der Regelbedarfe seit 2018 reale Einbußen hinnehmen mussten. Insbesondere in den Jahren 2021 und 2022 hinken die Anpassungen der für Grundsicherungsbeziehende relevanten Preisentwicklung hinterher. Die Kaufkraftverluste werden auch durch die Entlastungspakete nicht kompensiert.

Irene Becker fasst die Befunde so zusammen: "Für 2021 resultieren noch moderate inflationsbedingte Defizite bei Grundsicherungsbeziehenden - von beispielsweise knapp 170 Euro bei Alleinlebenden, gut 580 Euro bei Paaren mit zwei Kindern im Alter von 14 bis unter 18 Jahren. In 2022 summieren sich die inflationsbedingten Verluste - selbst unter Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen der Bundesregierung - aber auf fast das Dreifache (...). Bei Alleinlebenden sind es etwa -470 Euro, bei der beispielhaften Paarfamilie mit zwei Kindern ungefähr -1.600 Euro. Bei aufstockenden Grundsicherungsbeziehenden mit Anspruch auf die EEP fallen die Minusbeträge zwar mäßiger aus, sie sind aber dennoch beträchtlich und signalisieren eine erhebliche Unterschreitung des soziokulturellen Existenzminiums. Die verfassungsrechtliche Vorgabe, dass das soziokulturelle Existenzminimum auch im Falle von plötzlichen Preissteigerungen immer gedeckt werden muss, wurde mit den Einmalzahlungen nicht erreicht." (S. 31).

Vor dem Hintergrund der jüngsten Erfahrungen scheint eine Reform der Regelbedarfsfortschreibung dringend geboten. Sie müsste über das im Regierungsentwurf für das Bürgergeld vorgesehene Modell hinausgehen, denn Letzteres orientiert sich weiterhin an weit zurückliegenden Zeiträumen und gewährleistet somit keine systematische Berücksichtigung aktueller Preisentwicklungen.

 

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