Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Mit der Einführung des P-Kontos hatte die Bundesregierung angekündigt, nach Ablauf von drei Jahren seit dem Inkrafttreten der Neuregelung zu überprüfen, ob die beabsichtigten Wirkungen erreicht worden sind, die entstandenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Ergebnissen stehen und welche Nebenwirkungen eingetreten sind.

Mit der Evaluierung wurde 2013 das Institut für Finanzdienstleistungen e. V. (iff) in Hamburg beauftragt, dass zu diesem Zweck einen Fragebogen entwickelt hat.

Der Schlussbericht liegt nun vor. Er beurteilt die Einführung des P-Kontos insgesamt positiv, benennt aber auch Problemfelder wie z. B. die gestiegene Belastung der Schuldnerberatungsstellen.

Die Erfahrungen der Schuldnerberatung mit dem P-Konto sind auf den Seiten 66 ff. beschrieben, zentrale Ergebnisse und Empfehlungen finden sich auf den Seiten 152 ff.

Das iff hat zusätzlich eine Kurzfassung des Berichts mit Empfehlungen gruppenübergreifend und nach den drei Stufen des Kontopfändungsschutzes geordnet herausgegeben.

Schlussbericht und Empfehlungen

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein