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Um Verbesserungen im Inkassorecht ging es bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag am 16.09.2020. Während Verbraucherschützer und Schuldnerberater in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Verbesserung der aktuellen Situation für Verbraucher sehen, hält ihn die Inkasso-Branche für unausgewogen. Kritik kam auch vonseiten der Rechtsanwälte.

Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Mitglied des Arbeitskreises InkassoWatch, sieht in dem Entwurf mehr Schatten als Licht. So wähle der Entwurf bezüglich der Höhe der Inkassokosten den Weg, die angemessene Reduzierung mit Hilfe des Kriteriums der zu erwartenden wirtschaftlichen Branchenverluste bestimmen zu wollen. Dies geschehe auf der Basis von Datenmaterial der Inkassoseite, dessen Richtigkeit nicht kritisch genug hinterfragt worden sei. Alles in allem bedürfe es noch erheblicher Anstrengungen, wolle man ein Gesetz schaffen, das den Verbraucherschutz im Inkassorecht wirklich verbessert.

Thomas Seethaler (BAG-SB) sprach sich für die Schaffung einer effektiven Inkassoaufsicht mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten aus. Gelinge dies wieder nicht, sei schon jetzt absehbar, dass die "Inkassoindustrie" die sich ergebenden Spielräume erneut in erheblichem Maße extensiv und missbräuchlich ausnutzen werde. Wie die Verbraucherschützer kritisierte Seethaler, dass es im Regierungsentwurf an Einfachheit, Klarheit und Eindeutigkeit fehle. Er werde an entscheidenden Stellen davon geleitet, dass Inkassodienstleistungen nach wie vor wirtschaftlich erbracht werden können.

Die Zusammenfassung der Stellungnahmen finden sich auf der Seite des Deutschen Bundestages.

 

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Die Stellungnahmen der Sachverständigen sind auf der Seite des Rechtsausschusses abrufbar.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein