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Der Bundestag hat am 21.03.2019 das "Starke-Familien-Gesetz" verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen, den Bedarf von Kindern zu sichern und dafür zu sorgen, dass sich auch bei kleinen Einkommen Erwerbstätigkeit lohnt.
Zu diesem Zweck werden der Kinderzuschlag erhöht und neugestaltet sowie die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets verbessert. Besonders sollen Alleinerziehende durch das „Starke-Familien-Gesetz“ profitieren. Mehr zum Gesetz

Bernd Eckardt hat in seinem aktuellen sozialrecht-justament (April 2019) eine kompakte Handreichung zum neuen ab 01.08.2019 geltenden Kinderzuschlag geschrieben.
Für viele Familien besteht hier die Möglichkeit ihre Einkommenssituation zu verbessern - wenn sie denn von dieser Leistung wissen.
Anhand von zahlreichen Beispielen werden die Änderungen ab dem 01.07.2019 und 01.01.2020 dargestellt.

"Die Weiterentwicklung des Kinderzuschlags ist kein großer Wurf. Konzeptionell wurde der Einstieg in eine
Kindergrundsicherung verpasst. Dennoch wurde an ein paar Stellschrauben gedreht, die den Kreis der Leistungsberechtigten deutlich erhöhen "können". Und gerade in diesem "Können" liegt das Problem."  

 

sozialrecht-justament

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein