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Prof. Dr. Dieter Zimmermann stellt auf den Seiten vom Infodienst Schuldnerberatung die Bescheinigungen des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und SGB XII für das Jahr 2024 zur Verfügung.

Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ insbesondere in den dort beschriebenen Fallgestaltungen von Bedeutung.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein