Ein Geldgeschenk zu Weihnachten in Höhe von 400 € für zwei Personen ist nicht auf das Bürgergeld anzurechnen.
Geringfügige Erhöhung zum 01.01.2025
Urteil des LSG Hamburg vom 05.04.2024
Start ist um 9:00 Uhr vor dem Landeshaus in Kiel.