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Der Bundestag sowie der Bundesrat haben am 17. bzw. 18.12.2020 das lang erwartete "Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens" verabschiedet.

Jetzt stellen sich viele praktische Fragen, die wir im Rahmen einer kompakten Fortbildung am 12.01. bzw. 13.01.2021 klären wollen.

Die beiden Veranstaltungen sind identisch und finden digital statt.

Die Einladung erfolgt gesondert.

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein