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Die AG SBV beurteilt den Entwurf eines ZKG grundsätzlich und überwiegend sehr positiv. Die darin normierten verbraucherschützenden Regelungen über den Zugang und die Führung eines sogenannten Basiskontos werden bei konsequenter Umsetzung ganz erheblich zu einer Verbesserung der Verbraucherposition beitragen können. Kritisch gesehen wird u.a. die fehlende Harmonisierung mit den Vorschriften des P-Kontos.

Stellungnahme

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein