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Harald Thomé ruft in seinem aktuellen Newsletter zur Beteiligung an der Onlineumfrage zur Anhörung beim BVerfG wegen Sanktionen im SGB II auf:

"Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung zu den Sanktionen im SGB II statt. Vom Grundsatz her geht es dabei um die Verfassungskonformität der Sanktionen im SGB II.

Das Verfassungsgericht hat auch den Verein Tacheles als sogenannter sachverständiger Dritter zur Anhörung geladen. Um die Wirkungen und Folgen von Sanktionen dem Verfassungsgericht umfangreich vorlegen zu können, haben wir die Umfrage gestartet. So können wir möglichst viele Erfahrungen aus der Praxis zusammenbringen und vorlegen.

Zielgruppen der Umfrage sind:   

- Berater*innen, Anwält*innen, Betreuer*innen, Verbandsvertreter*innen, Sozialarbeiter*innen, die Betroffene in allen möglichen Lebenslagen unterstützen

- Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB III, ungesichert Beschäftigte und ehemaliger Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II

- Mitarbeiter*innen eines Jobcenters, eines kommunalen Trägers oder anderer Sozialleistungsträger

Durch die Teilnahme könnt Ihr/Sie konkret eure Meinung zur Sinnhaftigkeit und Wirkung von Sanktionen im SGB II dem Bundesverfassungsgericht mitteilen.

Die Umfrage ist bis zum 10. Januar 2019 freigeschaltet. Sie ist anonym, sie dauert ungefähr 5 Minuten."

Quelle: Newsletter Harald Thomé vom 06.01.2019 mehr

 

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