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Erörtert werden die Erforderlichkeit der in § 16a Nr. 1-4 SGB II aufgeführten Leistungen für die Erwerbsintegration, ihr Verhältnis und die Abgrenzung zu Leistungen anderer Gesetze, Fragen des Sozialdatenschutzes sowie mögliche Inhalte von Leistungsvereinbarungen zwischen Jobcentern und Beratungsstellen.
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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein