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Gestern (03.06.2020) hat die Bundesregierung ein weiteres umfangreiches Gesetzespaket auf den Weg gebracht. Es beinhaltet u.a. eine bis Ende des Jahres befristete Absenkung der Mehrwertsteuer und einen einmaligen Kinderbonus für Familien von 300 Euro pro Kind, der nicht mit der Grundsicherung verrechnet werden soll. Für Alleinerziehende werden die Freibeträge verdoppelt.

Der Bund erhöht seinen Anteil an den Kosten für die Unterkunft im SGB II und XII und entlastet damit die Kommunen. Diese Unterstützung soll dauerhaft  verankert werden - also auch nach Corona weiter gelten.

Mehr Informationen in den Pressemitteilungen der Bundesregierung und des Familienministeriums von heute.

Dem Gesetzespaket müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen, was als sicher gilt.

 

Pressemitteilung Bundesregierung

 

 

Pressemitteilung Bundesfamilienministerium

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein