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Der Verbraucher kann mit dem Basiskonto Zahlungsdienste wie Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen nutzen. Anspruch auf das Basiskonto haben alle, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten. Dieser Anspruch gilt auch für Wohnungslose, Asylsuchende und Geduldete.
Alle Kreditinstitute, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten, werden zukünftig verpflichtet Basiskonten zur Verfügung zu stellen, den Kontenwechsel zu erleichtern und über alle anfallenden Kosten transparent zu informieren.
Pressemitteilung des BMJV mit zusammenfassenden Informationen sowie dem Regierungsentwurf.
Stellungnahme der AG SBV (Eintrag vom 02.10.2015)

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein