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"Für kranke Menschen mit geringem Einkommen bzw. Eltern wiederholt kranker Kinder können die Fahrtkosten, die bei medizinischen Behandlungen unvermeidbar entstehen, zu unzumutbaren Belastungen führen. Menschen mit durchschnittlichen Einkommen werden besonders stark belastet, wenn der Behandlungsort weiter entfernt ist und sie ständig ein Taxi benutzen müssen, um ihn zu erreichen."

Die Recht-Information der Caritas in NRW gibt Hilfen zur Übernahme der Fahrtkosten nach dem SGB V an die Hand.

 

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Harald Thomé
hat seine Folien zum SGB II aktualisiert und stellt dort im Bereich des Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II noch weitere Fahrkostenfälle dar (ab Seite 26).

 

Folien

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein