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Nachdem der Koalitionsausschuss in der vergangenen Woche das Konjunkturpaket beschlossen hat, wird sich heute das Bundeskabinett mit dem Gesetzespaket beschäftigen und das weitere Gesetzgebungsverfahren einleiten.

Im Eckpunktepapier des Konjunkturpakets ist in Punkt 9 von einem schnellen Neustart nach einer Insolvenz und einer nur befristeten Verkürzung des Entschuldungsverfahrens die Rede, das durch "ausreichende Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung" flankiert werden soll. Die konkrete Umsetzung dieses Beschlusses ist allerdings unklar.

Die BAG-SB fordert in ihrer Pressemitteilung von der Politik, nicht hinter das mit dem Gesetzentwurf vom 13.02.2020 Erreichte zurückzugehen (siehe unsere Meldung), sondern dauerhafte Rechtssicherheit zu schaffen. Zudem habe sich die Sorge, dass ein kürzeres Insolvenzverfahren einen Anreiz zum Missbrauch darstelle, sich schon in der Vergangenenheit mehrfach als vollkommen unbegründet erwiesen.

 

Eckpunktepapier Koalitionsausschuss

 

 

Pressemitteilung

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein