Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Harald Thomé weist in seinem aktuellen Newsletter 37/2018 unter Nummer 3 auf das interne Handbuch der Bundesagentur für Arbeit (BA) für den Dienstbetrieb zur "Inanspruchnahme von Übersetzungs- und Dolmetscherdiensten" hin. In diesem Handbuch klärt die BA das Verfahren gegenüber Kund*innen mit keinen oder unzureichenden Deutschkenntnissen und stellt klar, dass im Grundsatz für den Personenkreis der EU-Staatsangehörigen und der Staatsangehörigen aus Drittstaaten, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in der EU haben und sich in einer grenzüberschreitenden Situation befinden, Übersetzungen und Dolmetscherdienste durch die BA vorzunehmen sind.

 

Handbuch BA

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein