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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (27.03.2020) ein umfangreiches Maßnahmepaket gegen die Folgen des Coronavirus verabschiedet. Der Bundestag hatte das Paket am 25.03. gebilligt.

Sechs Gesetze mit einer großen Bandbreite umfasst das Corona-Paket. Es soll die Folgen der Corona-Krise für Bürger*innen, Unternehmen, Wirtschaft und Gesellschaft abmildern: Maßnahmen zur sozialen Absicherung und Krankenhausentlastung, Zuständigkeitsänderungen im Infektionsschutzgesetz und Änderungen im Miet-, Insolvenz- und Strafprozessrecht. Diese Maßnahmen werden abgesichert durch einen milliardenschweren Nachtragshaushalt.

Um die Maßnahmen schnell greifen zu lassen, verlief das Gesetzgebungsverfahren unter Verkürzung aller Fristen innerhalb weniger Tage. Auch der Bundesrat hatte sich bereiterklärt, auf seine eigentlich dreiwöchige Beratungszeit zu verzichten.

Die Gesetze können nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die einzelnen Regelungen sollen zu unterschiedlichen Zeitpunkten - zum Teil rückwirkend - in Kraft treten.

Die Koordinierungsstelle wird die für die Arbeit der Schuldnerberatung relevanten Änderungen aufbereiten und Anfang der kommenden Woche auf unserer Homepage zur Verfügung stellen.

 

Corona-Update

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein