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Die Bundesregierung hat am 12.06.2020 die ersten Maßnahmen des umfangreichen Konjunkturpakets verabschiedet, das zuvor am 03.06.2020 vom Koalitionsausschuss beschlossen wurde. Es beinhaltet u.a. eine bis Ende des Jahres befristete Absenkung der Mehrwertsteuer und einen einmaligen Kinderbonus für Familien von 300 Euro pro Kind, der nicht mit der Grundsicherung oder dem Unterhaltsvorschuss verrechnet wird und beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Für Alleinerziehende werden die Freibeträge verdoppelt. Mehr dazu in der Pressemitteilung des Bundes-Familienministeriums.

Dem Gesetzespaket müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen, was als sicher gilt.

 

PM Bundes-Familienministerium

 

 

Übersicht Konjunkturpaket

 

 

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