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In der vergangenen Woche wurde in Leipzig ein bundesweites Bündnis gegen Wucher gegründet. Mit dabei sind die Verbraucherzentralen Sachsen und Hamburg, das Institut für Finanzdienstleistungen (iff), der Hamburger Rechtsanwalt Prof. Dr. Udo Reifner sowie die LAG Schuldnerberatung Hamburg.

Aus dem Bündnispapier:

"Die Reichen werden reicher, die Armen werden ärmer. Überhöhte Zinsen, Gebühren, ´Entschädigungen´ und Prämien bei Kredit, Sparen und Versicherungen sind Ausdruck eines marktwirtschaftlichen Prinzips, wonach man Gewinn auch auf Kosten anderer erzielen darf. Die Macht, die Eigentum, Vermögen und Status verleihen, darf danach auch zum Schaden anderer genutzt werden. Der Kapitalismus kann und will auf dies Anreizsystem nicht verzichten.

Doch es gibt Grenzen. Seit Jahrtausenden gilt das Wucherverbot des § 291 Strafgesetzbuch. Doch dieses Recht wird nicht angewandt, weil der Wucher zum System geworden ist. Verbraucher werden nicht mehr ´ausgebeutet´. Vielmehr verfangen sie sich in wucherischen Systemen, die als solche nicht strafbar sind. Dazu gehören Kombinationsverträge, Inkassogebühren, Zinsen für totes Kapital, Familienmithaftung, Kettenverträge, Umschuldungen und ´risikoadjustierte Preissysteme´.

Wir wollen, dass das Wucherverbot ernst genommen, dass die Prozesse der Verarmung transparent gemacht und rechtlicher Kontrolle unterzogen werden. Wo der Wettbewerb versagt, muss das Recht Grenzen setzen. Solidarität beginnt im Prozess der Verarmung – nicht erst danach."

Mehr in der Pressemitteilung der VZ Sachsen und dem Positionspapier des Bündnisses.


Pressemitteilung

 

 

Positionspapier Bündnis



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein