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Im Mai vergangenen Jahres haben die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen in NRW einen Antrag "Recht auf Schuldnerberatung garantieren - Beratungsstrukturen optimieren" eingebracht, über dem am 11.12.2019 im Landtag debattiert wurde.

In dem Papier wird der Landtag u.a. aufgefordert:

- eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die für alle Ratsuchenden einen kostenlosen Zugang zur Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ermöglicht;
- allen Überschuldeten einen möglichst flächendeckenden, schnellen und bedarfsgerechten Zugang zur Beratung zu ermöglichen;  
- dem Landtag einen Bericht vorzulegen, der den Stand der Finanzierung der gesamten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in NRW und die Verfahrenskosten der Privatinsolvenzen zum Inhalt hat;
- gemeinsam mit den Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherschutzorganisationen Qualitätsstandards für die Arbeit der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zu entwickeln;  
- dem Landtag NRW einen Gesetzentwurf zur Zusammenlegung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung vorzulegen gemäß dem Bayerischen Gesetz zur „Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze“ vom 31. Juli 2018.

Die Stellungnahmen der verschiedenen Verbände (u.a. der Freien Wohlfahrtspflege) finden Sie in der Parlamentsdatenbank unter dem Link.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein