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BSG: Zwangsverrentung von Erwerbslosen kurz vor Anspruch auf abschlagsfreie Altersbezüge ist rechtswidrig

Im vorliegenden Fall ging es um einen Mann, der knapp 46 Jahre gearbeitet hat, bis er mit 60 Jahren in den SGB II-Bezug rutschte. Als er seinen 63. Geburtstag erreichte, wollte ihn das Jobcenter zur Frührente mit Abschlägen in Höhe von monatlich 100 € zwingen. Nur vier Monate später hätte der Mann Anrecht auf eine abschlagsfreie (!) Rente gehabt. Für das Jobcenter war diese Tatsache völlig irrelevant. Der Betroffene ließ sich das Vorgehen nicht gefallen und klagte bis zum Bundessozialgericht – und bekam Recht!
Quelle: Newsletter Harald Thomé 30/2018 vom 18.08.2018

BSG, Urteil vom 09.08.2018 - AZ: B 14 AS 1/18 R


Entscheidung



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein