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LSG NRW: Jobcenter kann nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht mehr aufrechnen

Das Landessozialgericht NRW führt in der Urteilsbegründung aus: "Denn die Erteilung der Restschuldbefreiung stellt einen materiell-rechtlichen Einwand gegen den bislang vorliegenden Titel - den Bescheid vom 09.09.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.11.2009 - dar. Aus der fehlenden Durchsetzbarkeit der Insolvenzforderung nach der Erteilung der Restschuldbefreiung ergibt sich insbesondere und entgegen der Rechtsansicht des Beklagten zugleich, dass mit dieser Forderung nicht mehr gegen eine neu entstandene Forderung des Schuldners aufgerechnet werden kann. Die Erteilung der Restschuldbefreiung hindert insgesamt die Aufrechnung mit einer der Restschuldbefreiung unterfallenden Insolvenzforderung." (Rz. 35)

LSG NRW, Urteil vom 15.03.2018 - L 19 AS 1286/17


Entscheidung



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein