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Hilfemöglichkeit 1: Überbrückungshilfe

Das Bundesbildungsministerium stellt eine Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen bereit. Diese beinhaltet zwei Elemente: den KfW-Studienkredit (maximal 650 € im Monat) sowie Zuschüsse, die über die Studierendenwerke verteilt werden (maximal 500 € im Monat).

Auf Grund der Corona-Pandemie erhalten Studierende den KfW-Studienkredit bis zum 31.03.2021 zinslos.

Die Zuschüsse werden für die Monate Juni, Juli und August gewährt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Sie müssen jeden Monat neu beantragt werden, dafür sind vollständige Kontoauszüge vorzulegen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Kontostand am Vortag der Antragstellung.

Das Ministerium hat beide Fördermöglichkeiten auf seinen Seiten übersichtlich aufbereitet und auf die Anträge verlinkt.

 

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Hilfemöglichkeit 2: Härtefallregelung für Studierende im SGB II

Harald Thomé meldet in seinem Newsletter 12/2020: "Bisher sind Studierende, die nicht im Elternhaus wohnen, rigoros von SGB II-Leistungen ausgeschlossen. Einem ganzen Teil der prekär finanzierten Studierenden sind jetzt durch die Corona-Krise die Jobs weggebrochen, diese haben im Rahmen der Härtefallregelung nach § 27 Abs. 3 S. 1 SGB II Anspruch auf SGB II-Leistungen auf Darlehensbasis. Der pandemiebedingte Wegfall von Jobs ist eine außergewöhnliche Situation, weswegen eine "besondere Härte" im Sinne des § 27 Abs. 3 S. 1 SGB I vorliegt und das Jobcenter hier Leistungen zu erbringen hat."

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat in seinen FAQ zur Ausbildungsförderung im Rahmen der Corona-Krise darauf hingewiesen, dass in der "aktuellen Situation die Annahme eines besonderen Härtefalls in Betracht [kommt ], sofern auf Grund der Auswirkungen der Pandemie eine erhebliche Einkommensminderung eingetreten ist."
Damit hat das  BMBF einen unmittelbaren SGB II-Anspruch bestätigt.

Quelle: FAQ "Was müssen Studierende sonst noch wissen? - Ich habe mein Einkommen und/oder meinen Job verloren, was kann ich tun?"  

 

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Hilfemöglichkeit 3: Darlehensfonds des Studentenwerks Schleswig-Holstein

Die Landesregierung hat im Rahmen der Corona-Hilfen beschlossen, den Darlehensfonds des Studentenwerks für notleidende Studierende um 100.000 € auf jetzt 185.000 € aufzustocken. Das Studentenwerk verfügt bereits über einen Darlehensfonds mit der Zweckbestimmung, in Härtefällen durch die Gewährung von zinslosen Darlehen – bis zu 735 Euro im Monat für maximal ein halbes Jahr – die Fortsetzung und den Abschluss des Studiums zu ermöglichen.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein