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Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen werden über das Jahresende hinaus bis zum 31.03.2021 verlängert. Die dafür erforderliche gesetzliche Regelung ist vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.

Die abschließende Befassung durch den Bundesrat erfolgt voraussichtlich Ende November.

Danach werden wir unsere Fachinformation entsprechend anpassen.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein