Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Unsere Kolleg*innen vom Infodienst Schuldnerberatung haben eine Tabelle zur Kontrolle der Inkassovergütung veröffentlicht, die von Dieter Zimmermann, Senior-Prof. an der Evangelischen Hochschule Darmstadt, erstellt worden ist.

Die Arbeitshilfe soll die Einschätzung der konkreten und berechtigten Vergütungshöhe erleichtern. Diese bestimmt sich vorgerichtlich sowie im gerichtlichen Mahnverfahren allein nach dem Gegenstandswert der Hauptforderung, während bei Zahlungsvereinbarungen und in der Zwangsvollstreckung Zinsen und Kosten mitzählen.

Welche der drei Tabellen im Einzelfall anzuwenden ist, entscheidet sich nach dem Datum des Inkassoauftrags (vorgerichtlich) bzw. der Vornahme der Vollstreckungsmaßnahme.

 

Mehr

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein