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Aus der Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): "Um Verbraucher mit Krediten vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren, beschloss der Bundestag im März 2020 ein Kreditmoratorium. Auf dieser Grundlage konnten Schuldner, die aufgrund der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten gerieten, die Raten für Zins- und Tilgungsleistungen für drei Monate aussetzen. Wie die Geldinstitute dieses Gesetz umgesetzt haben, hat der vzbv untersucht. Betroffene Verbraucher konnten sich dabei direkt an den Verband wenden."

Der vzbv bewertet das Vorgehen der Banken so: „Die Bundesregierung hat sich mit dem Kreditmoratorium in der akuten Corona-Notlage vor verletzliche Verbraucher gestellt. Nun bestätigt sich: Kreditinstitute haben sich teilweise unsolidarisch verhalten und von Verbrauchern in Not mehr Geld verlangt als ihnen zusteht. [...]

Die Finanzaufsicht ist dazu aufgerufen, den Umgang der Kreditwirtschaft mit dem Moratorium zu überprüfen und Fehlverhalten abzustellen. Banken, die von ihren Kunden trotz Stundung Zinsen verlangt haben, sollten ihre gesetzeswidrigen Entscheidungen revidieren, Verbrauchern das Geld zurückerstatten und auf unrechtmäßige Forderungen verzichten.“

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein