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Das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) wurde am 26.11.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten wesentliche Teile des PKoFoG am 01.12.2021 in Kraft. Allein die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen (§ 850c ZPO-neu) gelten ab dem 01.08.2021.

 

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