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In einer aktuellen Positionierung stellt der Paritätische Gesamtverband klar: Die technische Ausstattung in Form mobiler Endgeräte sowie der Zugang zum Internet, um diese in ausreichender Weise zu nutzen, gehört heute zum soziokulturellen Existenzminimum, muss für alle gewährleistet sein und darf nicht am Mangel finanzieller Ressourcen scheitern.

Digitale Hardware und Internetzugang sind Voraussetzung für:

- den Zugang zu Nachrichten und Informationen,
- den Zugang zu Hilfe, Beratung und Schutz in Not und Krisen,
- Bildungs- und Berufschancen,
- soziale und kulturelle Teilhabe (Kommunikation, Geselligkeit)
- und politische Partizipation und gesellschaftliches Engagement.

Insbesondere armutsbetroffenen Menschen mangelt es an der elementaren technischen Ausstattung. Nach einer Umfrage unter Mitgliedsorganisationen im Rahmen des aktuellen Pilotprojektes des Paritätischen zur digitalen Teilhabe armutsbetroffener Menschen ist die mit Abstand größte Zugangshürde für ihre Klient*innen der Mangel an eigener Hardware.

Größere Anschaffungen langlebiger Produkte wie bspw. eines Kühlschranks oder eben eines Computers sind in dem aktuellen Konstrukt des pauschalierten Regelbedarfs überhaupt nicht adäquat abgebildet. So sind für den “Kauf und die Reparatur von Festnetz- und Mobiltelefonen sowie anderer Kommunikationsgeräte” derzeit 2,96 Euro (!) im Regelsatz berücksichtigt. Im Falle der Notwendigkeit einer Neuanschaffung wäre der*die Betroffene also im Zweifel faktisch auf die Inanspruchnahme eines Darlehens angewiesen, für dessen Rückzahlung im Regelsatz keinerlei Puffer vorhanden sind.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein