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Der Deutsche Caritasverband hat eine Orientierungshilfe für die Beratungspraxis zum Mehrbedarf für digitale Endgeräte für den Schulunterricht nach § 21 SGB II herausgegeben.

Aufgrund des "Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze vom 09.12.2020" wurde u. a. der Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II (Härtefallklausel) angepasst.

Aufgrund der zum 01.01.2021 in Kraft getretenen Änderung des § 21 Abs. 6 SGB II ist nun unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einmaligen unabweisbaren besonderen Bedarfen ein Zuschuss möglich.

Die Bundesagentur für Arbeit hat daraufhin am 01.02.2021 eine fachliche Weisung zum § 21 SGB II für die Übernahme von digitalen Endgeräten zur Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht nach § 21 Absatz 6 SGB II erlassen, die bei einem einmaligen unabweisbaren besonderen Bedarf einen Zuschuss vorsieht (siehe unsere Meldung vom 03.02.2021).

Die vorliegende Information will den Berater*innen hinsichtlich der Übernahme von digitalen Endgeräten eine erste Orientierungshilfe geben.

 

Orientierungshilfe

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein