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Der Koalitionsausschuss hat am 03.02.2021 weitere Hilfen für Familien und Menschen in der Grundsicherung beschlossen.

"Familien sind besonders von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen. Pro Kind wird auf das Kindergeld ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro gewährt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Erwachsene Grundsicherungsempfänger erhalten aufgrund der durch die COVID-19- Pandemie ihnen entstehenden Mehraufwendungen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro."

Viele Sozialverbände kritisieren die Maßnahmen als vollkommen unzureichend und als ein "armutspolitisches Trauerspiel".

 

Beschlüsse Koalitionsausschuss

 

 

Statement Sozialverbände

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein