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Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 27.11.2020 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Inkassorecht in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Abgelehnt wurden Iniatiativen der FDP, der Linken, der Grünen und der AfD.

Mit den Stimmen der Koalition und der Linksfraktion haben die Abgeordneten außerdem mehrheitlich einer Entschließung zugestimmt. Danach soll die Bundesregierung bis zum 31.03.2021 prüfen, wie eine weitere wirksame Zentralisierung der Aufsicht über Inkassodienstleister realisiert werden kann. Dabei soll auch die Möglichkeit einer mit den Ländern einvernehmlich erfolgenden Zuständigkeitsübertragung auf den Bund ins Auge gefasst werden.

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