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Die Bundesregierung hat gestern (23.03.2020) ein umfangreiches Maßnahmepaket beschlossen, um die Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus abzumildern. Die Maßnahmen sollen bis zum Ende der Woche im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat in ihrer Pressemitteilung von gestern den Beschluss des Bundeskabinetts begrüßt, auch die Arbeit ihrer gemeinnützigen Träger unter den Schutz des Corona-Rettungsschirms zu nehmen.

Wir werden die weitere gesetzgeberische Entwicklung beobachten und an dieser Stelle zeitnah über die konkreten Auswirkungen der Regelungen auf die Arbeit der Schuldnerberatung informieren.

 

Übersicht Maßnahmepaket

 

 

Pressemitteilung BAGFW

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein