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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 ein einschneidendes Urteil verkündet: Banken können ihre AGBs nicht länger einseitig ändern und dann das Schweigen einer Kund*in als Zustimmung werten. So eine „fingierte Zustimmung“, wie der BGH das nennt, ist ungültig.

Der BGH kassiert zwei Klauseln in den AGB der Postbank und erteilt damit dem üblichen Vorgehen der Banken in Deutschland bei Gebührenerhöhungen eine klare Absage.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Postbank.

BGH, Uirteil vom 27.04.2021 - XI ZR 26/20

 

Pressemitteilung des vzbv

 

 

Pressemitteilung des BGH

 

 

Entscheidung

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein