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Die BAG-SB fordert in ihrer Pressemitteilung vom 13.11.2020 eine zügige Umsetzung des geplanten Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiuungsverfahrens. Denn in Erwartung der Verkürzung auf drei Jahre werden derzeit kaum noch Verbraucherinsolvenzanträge gestellt. In der Folge sitzen die Beratungsstellen auf einem riesigen Antragsberg, die Insolvenzgerichte und Verwalterbüros bereiten sich auf enorme Antragswellen vor, so die BAG.

"Während der letzten Monate hatte unter anderem die Inkassobranche versucht, die Verkürzung zu verhindern. Ein zweiter, überarbeiteter Gesetzentwurf der Regierung vom Juli sieht nun deutlich erschwerte Bedingungen für einen wirtschaftlichen Neustart von 7 Millionen Überschuldeten vor. Bei einer Anhörung im Bundestag im September hatten sich die von allen Fraktionen geladenen Experten einhellig gegen diese Verkomplizierungen und für die schnelle Umsetzung des ersten Entwurfes vom Februar dieses Jahres ausgesprochen. Eine inhaltliche Einigung innerhalb der Regierungskoalition ist offenbar nicht in Sicht. Die ursprünglich geplante Verabschiedung des Gesetzes in der letzten Sitzungswoche des Bundestages wurde verschoben. Der derzeitige Stillstand in den Schuldnerberatungsstellen und der Rechtspflege und die damit verbundene Unsicherheit belastet die Schuldner zusätzlich und verzögert den wirtschaftlichen Neuanfang von Tausenden von Antragstellern."

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein