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Noch sind die Folgen der Corona-Pandemie noch nicht abzusehen, aber die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass von 2005 bis 2019 der Anteil der Armutsgefährdeten in den westlichen Bundesländern und bestimmten Bevölkerungsschichten teils erheblich angestiegen ist. Insgesamt wurde ein neuer Höchsstand erreicht.

Nach der EU-weit geltenden Definition gilt als armutsgfährdet, wer weniger als 60 % des mittleren Einkommens zum Leben hat (siehe dazu den Hinweis unten).

In 2019 waren in Deutschland 15,9 % der Bevölkerung betroffen (Bundesmedian). Die Armutsschwelle liegt bundesweit für einen Einpersonenhaushalt bei 1.074 netto monatlich Euro. Besonders armutsgefährdet sind nach wie vor Einpersonenhaushalte, Alleinerziehende und Familien mit drei oder mehr Kindern. Quelle

Leidtragende sind insgesamt die Bevölkerungsgruppen, die nicht oder nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen (können). Fast 60 % der Erwerbslosen sind armutsgefährdet, der Anteil der Armutsgefährdeten bei den Rentner*innen stieg seit 2005 kontinuierlich auf aktuell 17,1 % an. Quelle

In Schleswig-Holstein galten im Jahr 2019 14,5 % der Bevölkerung als armutsgefährdet (+1,2 % gegenüber 2005 nach Bundesmedian), was unter unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Betrachtet man den Landesmedian, so beträgt die Quote in Schleswig-Holstein 15,9 %. Der Schwellenwert der Armutsgefährdung lag 2019 in Schleswig-Holstein bei 1.113 € für einen Alleinstehenden.

Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2019 in den meisten Bundesländern über dem Niveau des Jahres 2005. Besonders hoch sind die Quoten in Bremen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Der Anstieg des Armutsrisikos in den letzten 14 Jahren war in Nordrhein-Westfalen am höchsten. Die größten Rückgänge waren in den östlichen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin zu verzeichnen. Quelle

Die zeitliche Entwicklung der Armutsgefährdung verlief in den Bundesländern unterschiedlich und meist nicht kontinuierlich.

Mehr zum Thema Schulden und Armut finden Sie auf unserer Themenseite.

 

Armutsgefährdung 2019




Methodische Hinweise:

Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird – entsprechend dem EU-Standard – definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt.

Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied.

Zur Messung des Armutsgefährdung:
Um die regionalen Bedingungen der jeweiligen Bundesländer zu berücksichtigen, sollte der Landesmedian herangezogen werden.
Um die Bundesländer untereinander zu vergleichen, wird der Bundesmedian verwendet.

Das Statistische Bundesamt erklärt die Begriffe und methodische Fragen sehr verständlich in diesen Papieren:

Definition Armutsgefährdungsquote

Definition Äquivalenzeinkommen und Armutsgefährdungsschwelle

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein