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AdressverzeichnisDie folgenden Beratungsstellen sind als geeignete Stellen nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenz- ordnung (InsO) i.V.m. § 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung (AG InsO) anerkannt und im Rahmen ihrer Aufgaben berechtigt, Beratung und Begleitung während des Verbraucherinsolvenzverfahrens anzubieten. Anerkennungsbehörde ist nach § 4 Abs. 1 AGInsO das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein.
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