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In Deutschland meldeten die Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im ersten Quartal des Jahres 15.095 Verbraucherinsolvenzen, 9,1 % weniger als im Vergleichszeitraum 2019. Damit führt sich der Trend abnehmender Insolvenzen bundesweit fort.

In Schleswig-Holstein registrierten die Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein im ersten Quartal 719 Verbraucherinsolvenzverfahren (-14,3 %).

HINWEIS: Diese Zahlen müssen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bewertet werden, die die Beratungstätigkeiten der Schuldnerberatungsstellen seit Anfang März stark beeinträchtigt hat. Zudem ist die Insolvenzstatistik ist ein nachlaufender Konjunkturindikator. Folgen bedeutender wirtschaftlicher Ereignisse wie der Corona-Pandemie werden daher erst zeitversetzt in den Ergebnissen sichtbar. Unter anderem trägt dazu die Bearbeitungszeit der Insolvenzanträge in den Gerichten bei, die sich in der aktuellen Situation durch personelle Engpässe weiter verlängern kann. Ferner wird die Aussagekraft der Insolvenzstatistik durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (darunter COVInsAG) eingeschränkt.

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 08.06.2020. Dort findet sich auch die Fachserie 2 mit Erläuterungen u.a. zur Entwicklung der Insolvenzen, zur Höhe der Forderungen und einer Differenzierung der Insolvenzen nach Ländern.

Insolvenzen in Schleswig-Holstein Jan.-März 2020

Entwicklung Verbraucherinsolvenzen in Schleswig-Holstein (Stand 31.03.2020)

Homepage Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein


Anmerkung
:

Auch wenn die Anzahl der Verbraucherinsolvenzverfahren in den vergangenen Jahren insgesamt zurückgeht, ist das Niveau der Verfahren in Schleswig-Holstein im Vergleich der Bundesländer sehr hoch. Die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen je 100.000 (volljähriger) Einwohner ist mit 174 eine der höchsten in Deutschland. Nur im Saarland, Niedersachsen, Hamburg und Bremen ist sie noch höher. Mehr

Die Anzahl der eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren ist nur ein Indiz für Überschuldung. Sie lässt keine Aussage über die Anzahl der in den Schuldnerberatungsstellen beratenen und betreuten Personen zu.

Für die Bewertung der kontinuierlich sinkenden Zahlen an Verbraucherinsolvenzen sind die gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Bedingungsfaktoren von großer Bedeutung. So bieten z. B. zunehmende prekäre Beschäftigungsverhältnisse keine Perspektive einer Einkommensverbesserung. Die betroffenen Menschen leben an der Pfändungsfreigrenze und erhalten Pfändungsschutz über das P-Konto. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren würde an ihrer wirtschaftlichen Situation nichts verändern.
Das erklärt aus unserer Sicht den Rückgang der Verbraucherinsolvenzen seit Einführung des P-Kontos im Jahr 2010.

Bei der Schuldnerberatung handelt es sich um einen zeitaufwendigen Prozess, der möglicherweise erst über Krisenintervention und psychosoziale Stabilisierung in eine Regulierung mündet. Erst in dieser Phase entscheidet die persönliche Situation der Schuldner*in, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren das geeignete Instrument ist oder nicht. In den letzten Jahren ist festzustellen, dass die Fälle in der Schuldnerberatung komplexer werden und der Bedarf an psychosozialer Hilfe stetig ansteigt.

Im Jahr 2019 wurden in Schleswig-Holstein 28.249 Personen längerfristig beraten (Statistik der Überschuldung privater Personen 2019). Sämtliche Kurzberatungen, z. B. im Rahmen von Krisenintervention, sind hier nicht erfasst. Die Zahl der Personen, die von Schuldnerberatungsstellen unterstützt wurden, ist daher wesentlich höher!

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein