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Der AK InkassoWatch hat gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) Stellung zum Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht" genommen. Darin wird ausdrücklich die bekundete Bereitschaft der Bundesregierung begrüßt, sich der in der Praxis vorfindbaren Probleme des Inkassorechts anzunehmen und mit dem Ziel, einen engeren Rahmen zur Begrenzung von Inkassokosten zu setzen und geeignete gesetzliche Regelungen zu schaffen.

In der Stellungnahme heißt es dazu weiter: "Um dieses Ziel zu erreichen, gilt es nun, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die ein im Interesse aller Beteiligten liegendes faires Inkassokostenrecht gewährleisten. Da mit dem massenhaften Einzug von Forderungen nicht nur gewerbliche Inkassounternehmen, sondern in einem erheblichen Umfang auch Rechtsanwälte befasst sind, ist es schon aus verfassungsrechtlichen Aspekten geboten, beide Gruppen gleich zu behandeln."

Die mit einem vom Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) forcierten sog. Code of Conduct (CoC) verbundenen Erwartungen, betrachtet die Stellungnahme dagegen mit äußerster Skepsis und Zurückhaltung. "Unverbindliche und freiwillige Absichtserklärungen sind keinesfalls geeignet, die dringend benötigten gesetzlichen Regelungen zu ersetzen", so das Papier.

Die Stellungnahme sowie eine Zusammenfassung finden Sie unter dem angegebenen Link.

Die AG SBV hat ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben. Die Zusammenfassung der Forderungen:

- Keine Anbindung der Inkassokosten an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Begrenzung der Inkassokosten auf 0,3 einer Gebühr und Begrenzung der Öffnungsklausel auf 0,7 einer Gebühr
- Schadensminderungspflicht und Hinweispflichten bei Abgabe an ein Inkasso
- Abschaffung der Ratenzahlungsgebühr im Mengengeschäft
- Koppelungsverbot bei Ratenzahlungsvereinbarung
- Begrenzung der Doppelbeauftragung und deren Folgen
- Zentralisierung und Ausbau der Aufsicht

Die Stellungnahme (mit Zusammenfassung am Anfang) finden Sie unter dem angegebenen Link.


Auch aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist das geplante Gesetz gegen Inkasso-Abzocke unzureichend. So fehle eine zentrale Aufsichtsbehörde für die Branche sowie eine stärkere Begrenzung der häufig unverhältnismäßig hohen Gebühren, insbesondere für vollautomatisierte Standardbriefe. Der vzbv fordert unter anderem, die Inkassokosten deutlich stärker zu begrenzen als geplant und schlägt dazu ein Stufenmodell vor.

 

 

Stellungnahme AK InkassoWatch/BAG

 

 

Stellungnahme AG SBV

 

 

Stellungnahme vzbv

 

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein