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Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt, dass mit der Veröffentlichung eines Diskussionsentwurfes des Pfändungsschutz-Fortentwicklungsgesetzes am 02.11.2018 die lang erwartete Weiterentwicklung des Pfändungsschutzkontorechts eingeleitet worden ist.  

Die gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung hat sich aktiv an der Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes beteiligt, die Empfehlungen aus dem Schlussbericht vom 01.02.2016 kommentiert und eigene Vorschläge unterbreitet. Die Praxis und der Bericht zeigen, dass – trotz der unbestreitbar positiven Wirkung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) – es immer noch erhebliche Unsicherheiten in der Anwendung gibt und Regelungslücken bestehen. Daher ist eine Fortentwicklung des Kontopfändungsrechts längst überfällig.

Aus Sicht der AG SBV ist positiv zu bewerten, dass der Diskussionsentwurf einige der Empfehlungen aus dem Schlussbericht der Evaluation sowie auch Vorschläge der Schuldner- und Verbraucherverbände aufnimmt. Gleichwohl ist der Diskussionsentwurf noch stark verbesserungsbedürftig, da z.B. die vorgeschlagenen Regelungen in den Bereichen Zugang und Wechsel eines P-Kontos oder die Behandlung von debitorischen Konten bei Pfändung den Schutz des Existenzminimums des Schuldners erheblich erschweren, wenn nicht sogar verhindern.

 

Stellungnahme

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein