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Die Jobcenter gewährten SGB II-Beziehern 2017 nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit Darlehen in Höhe von insgesamt 73 Millionen Euro für zwingend notwendige Ausgaben, die sie nicht aus ihrem Regelsatz bestreiten konnten. Das Volumen der Darlehen sank gegenüber dem Vorjahr um 8,7 %.

Die einzelne Schuldner*in nahm 2017 Darlehen in Höhe von durchschnittlich 442 Euro in Anspruch – 8 Euro mehr als im Vorjahr und 144 Euro mehr als 2012. Dabei ist die Zahl der Schuldner*innen seit 2015 immer weiter gesunken. Pro Kopf brauchen die Betroffenen aber offenbar immer höhere Beträge.

Darlehen müssen aus dem SGB II-Regelsatz zurückgezahlt werden. Monatlich werden bis zu 10 Prozent vom Jobcenter einbehalten.

Quelle: O-Ton Arbeitsmarkt - die alternative Berichterstattung vom 07.12.2018


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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein