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Verschiedene Verbände haben Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht zur Bewertung der Verrfassungsmäßigkeit von Sanktionen im SGB II abgegeben.

Der Paritätische: Die Sanktionen stellen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Betroffenen dar. Die mit Sanktionen typischerweise verfolgten Ziele lassen sich besser auf anderen Wegen und mit milderen Instrumenten erreichen. Mehr

Diakonie Deutschland: Sanktionen sind menschenrechtlich fragwürdig und verschärfen soziale Ausgrenzung. Mehr

Tacheles:  Sanktionen im SGB II stellen Verstoß gegen das Völkerrecht, UN-Sozialpakt, Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht dar. Mehr

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein