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Von den 142.086 im Jahr 2010 eröffneten Insolvenzverfahren natürlicher Personen in Deutschland haben die Gerichte bis zum Jahresende 2017 in 84,7 % der Fälle (120.403) die Schuldner*innen von ihrer Restschuld befreit. Eine Versagung der Restschuldbefreiung erfolgte in 6.562 Fällen, was einer Quote von 4,6 % entspricht.

Die meisten Restschuldbefreiungen gab es bei den Verbraucherinsolvenzverfahren (91.258 oder 85,9 % der insgesamt 106.291 Fälle). Die Restschuldbefreiung wurde in 5.029 Fällen versagt (4,7 %).

Der häufigste Versagungsgrund war die nicht gezahlte Treuhändervergütung (78,3 % insgesamt, 82 % bei Verbraucherinsolvenzen).  

Quelle: Destatis Pressemitteilung vom 16.04.2019

 

Pressemitteilung

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein