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Mit dem vergangene Woche veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens schlägt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine längst fällige Verbesserung zum Erreichen eines wirtschaftlichen Neuanfangs natürlicher Personen vor, befindet die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB). Der Fachverband der Schuldnerberatungspraxis begrüßt in einer Pressemitteilung die seit vielen Jahren geforderte Verkürzung der privaten Insolvenzverfahren von sechs auf drei Jahre nachdrücklich.

Durch die geplante Verkürzung der Verfahrensdauer und der Speicherfristen bei den Kreditauskunfteien ist eine spürbare Veränderung der Zukunftschancen für die überschuldeten Haushalte zu erwarten. „Mit dem Insolvenzverfahren allein ist es ja nicht getan“, erklärt BAG-SB Geschäftsführerin Ines Moers. In der Regel seien die betroffenen Menschen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vier bis sechs Jahre überschuldet, hätten mit den Gläubigern verhandelt und selbst bei erfolgreicher Erteilung der Restschuldbefreiung sei die SCHUFA und viele andere Auskunfteien noch weitere drei Jahre belastet. Unvorhergesehene Lebensereignisse wie Krankheit, Arbeitsplatzverlust oder gescheiterte Selbstständigkeit sind nach wie vor die entscheidenden Auslöser einer Überschuldung. Die geplante Änderung stellt endlich eine Grundlage für eine realistische zweite Chance für Überschuldete dar.

Quelle: Pressemitteilung der BAG-SB vom 21.02.2020 (Auszug)

 

Pressemitteilung

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein