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Bernd Eckardt hat in seinem aktuellen Praxistipp die Änderungen des § 82 SGB XII, die am 01.01.2018 in Kraft getreten sind, bearbeitet. Dabei handelt es sich um Neuregelungen bei der Anrechnung von Einkommen im SGB XII und dem teilweisen Schutz des Einkommens aus einer freiwilligen Altersvorsorge in der Grundsicherung.

Fazit des Beitrags: "Sozialpolitisch ist die Neuregelung allerdings äußerst fragwürdig. Statt eine armutsfeste Alterssicherung zu schaffen, werden nun gesellschaftliche Gruppen, die ohnehin nur über ein äußerst niedriges Einkommen an der Grenze zum Existenzminimum verfügen, zur freiwilligen Altersvorsorge motiviert. Denen, die später dann nur Grundsicherung ohne eine kleine anrechnungsfreie Zusatzrente beziehen, kann dann vorgeworfen werden, dass sie ja selbst Schuld seien."


Sozialrecht-Justament Praxistipps



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein