Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bund und Länder haben sich nun doch auf Neuregelungen des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Künftig soll der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden, die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten soll entfallen. Die Reform soll zum 01.07.2017 in Kraft treten.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 23.01.2017.

Hingewiesen sei auf die kritische Analyse von Stefan Sell.

Pressemitteilung

Analyse Sell



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein